stehlen

stehlen

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steh|len ['ʃte:lən], stiehlt, stahl, gestohlen:
1. <tr.; hat (etwas, was einem anderen gehört) unerlaubterweise [heimlich] an sich nehmen:
er hat [mir] meine Uhr gestohlen; gestohlenes Geld; <auch itr.> ich glaube nicht, dass sie stiehlt; er hat schon öfter gestohlen.
Syn.: entwenden (geh.), klauen (ugs.), mausen (fam., meist scherzh.), mitgehen lassen (ugs.), rauben, stibitzen (ugs.), wegnehmen.
2. <+ sich> heimlich, unbemerkt von einem bestimmten Ort weggehen, sich an einen bestimmten Ort begeben:
er stahl sich aus dem Haus, in die Wohnung.
Syn.: abhauen (ugs.), sich absetzen (ugs.), sich davonmachen (ugs.), sich dünnmachen (ugs.), durchbrennen (ugs.), sich aus dem Staub[e] machen (ugs.), sich verdrücken (ugs.), von der Bildfläche verschwinden (ugs.).

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steh|len 〈V. tr. 252; hat〉 (jmdm.) etwas \stehlen widerrechtlich wegnehmen, entwenden ● woher nehmen und nicht \stehlen? 〈umg.; scherzh.〉 woher soll ich's denn nehmen?; Geld, Schmuck, Waren \stehlen; jmdm. die Zeit \stehlen jmdn. mit seinem Besuch belästigen u. ihn dadurch von der Arbeit abhalten; dem lieben Gott die Zeit \stehlen 〈fig.〉 faulenzen; sich aus dem Hause \stehlen heimlich weggehen; sich in ein Zimmer \stehlen heimlich hineingehen; er kann mir gestohlen bleiben! 〈fig.; umg.〉 ich will nichts von ihm wissen [<mhd. steln <ahd. stelan <got. stilan <germ. *stelan]

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steh|len <st. V.; hat [mhd. steln, ahd. stelan, H. u.]:
1. fremdes Eigentum, etw., was einem nicht gehört, heimlich, unbemerkt an sich nehmen, in seinen Besitz bringen:
er stiehlt;
er hat [ihm] das Portemonnaie gestohlen;
das Geld für die Sachen hast du [dir] gestohlen;
Ü jmdm. den Schlaf, die Zeit s. (rauben, ihn darum bringen);
für den Besuch musste sie sich die Zeit s. (sich die Zeit nehmen, die sie eigentlich nicht hatte);
der Komponist hat [einem anderen, bei/von einem anderen] ein Motiv gestohlen (ugs.; hat ein Plagiat begangen);
R woher nehmen und nicht s.? (in Bezug auf etwas, was man nicht hat u. nicht beschaffen kann);
jmdm. gestohlen bleiben können/(seltener:) werden können (ugs.; jmdm. gleichgültig, für jmdn. vollkommen unwichtig sein).
2. <s. + sich> sich heimlich, unbemerkt von einem Ort weg- od. irgendwohin schleichen:
sich aus dem Haus s.;
Ü ein Lächeln stahl sich auf ihr Gesicht (geh.; erschien auf ihrem Gesicht).

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steh|len <st. V.; hat [mhd. steln, ahd. stelan, H. u.]: 1. fremdes Eigentum, etw., was einem nicht gehört, heimlich, unbemerkt an sich nehmen, in seinen Besitz bringen: du sollst nicht s. (7. Gebot); wenn man nicht alles notiert, stiehlt die Bande wie eine Schar Elstern (Remarque, Triomphe 21); er stiehlt (pflegt zu stehlen, ist nicht ehrlich); er hat gestohlen (hat einen Diebstahl begangen); er hat [ihm] das Portemonnaie gestohlen; das Geld für die Sachen hast du [dir] gestohlen; R woher nehmen und nicht s.? (in Bezug auf etwas, was man nicht hat u. nicht beschaffen kann); Ü jmdm. den Schlaf, die Zeit s. (rauben, ihn darum bringen); für den Besuch musste sie sich die Zeit s. (sich die Zeit nehmen, die sie eigentlich nicht hatte); der Komponist hat [einem anderen, bei/von einem anderen] ein Motiv gestohlen (ugs.; hat ein Plagiat begangen); ich habe ihr ein paar Küsse gestohlen (habe sie geküsst), ganz gegen ihren Willen (Fallada, Herr 15); *jmdm. gestohlen bleiben können/(seltener:) werden können (ugs.; jmdm. gleichgültig, für jmdn. vollkommen unwichtig sein): Ich habe nicht etwa deshalb getrunken, weil Herr und Frau Hopp nicht da sind. Die können mir gestohlen bleiben (Roehler, Würde 74). 2. <s. + sich> sich heimlich, unbemerkt von einem Ort weg- od. irgendwohin schleichen: sich aus dem Haus, ins Zimmer s.; Oder er stahl sich in ein Schafgehege, um heimlich ein Lamm zu scheren (Süskind, Parfum 235); Ü Noch glaubt die SPD-Spitze nicht, dass die Liberalen sich aus der Koalition s. wollen (Spiegel 35, 1981, 19); ein Lächeln stahl sich auf ihr Gesicht (geh.; erschien auf ihrem Gesicht).

Universal-Lexikon. 2012.

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